In seiner heutigen Sitzung hat sich der Innenausschuss des Hessischen Landtags auf Antrag der Fraktionen von SPD und Freien Demokraten mit der kürzlich erfolgten Änderung des Hessischen Landtagswahlgesetzes befasst. Der von beiden Fraktionen gemeinsam eingebrachte dringliche Berichtsantrag thematisierte hierbei insbesondere die Frage der Nachfolgeregelung für aus dem Landtag ausgeschiedene Abgeordnete bzw. die diesbezüglich anzuwendenden rechtlichen Vorschriften. Das Thema hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, nachdem Ex-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann als Abgeordnete für den früheren Ministerpräsidenten Volker Bouffier in den Hessischen Landtag nachrückte.
In der Sitzung musste Innenminister Peter Beuth einräumen, dass die diesbezüglich angegriffene Textpassage, die erst 14 Tage vor dem Mandatsverzicht des ehemaligen Ministerpräsidenten geändert wurde, bereits im Jahr 2006 Eingang in den veröffentlichen Gesetzestext gefunden hatte. Hierbei habe es sich aus Sicht des Innenministers jedoch lediglich um einen „Bekanntmachungsfehler“ gehandelt, der in der Hausleitung des Innenministeriums erstmals im Jahr 2016 aufgefallen sei. Diese formal fehlerhafte Textpassage im veröffentlichten Gesetzeswortlaut sei nunmehr im Rahmen der jüngsten Änderung des Hessischen Landtagswahlgesetzes korrigiert worden.
Hierzu äußerte sich die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, am Donnerstag im Wiesbaden: „Selbst, wenn es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt – so wie von Innenminister Beuth steif und fest behauptet – in Anführungszeichen ‚nur‘ um einen Bekanntmachungsfehler gehandelt hat, der durch die jüngste Gesetzesänderung behoben wurde, ist der Umgang der Landesregierung mit diesem Vorgang skandalös. Anstatt die Problematik transparent und offen im Rahmen der parlamentarischen Verfahren zu benennen und zu thematisieren, missachtet dieser Innenminister die zentrale gesetzgeberische Rolle des Hessischen Landtags.
Das jüngste Verhalten von Innenminister Beuth reiht sich hierbei in eine lange Serie von Verheimlichungen und Auslassungen ein: der Hausleitung im Innenministerium war der Sachverhalt seit dem Jahr 2016 bekannt und dennoch hat sich der Minister nicht dazu durchringen können, diesen offenkundig aufgefallenen Fehler im Innenausschuss des Hessischen Landtags zu thematisieren. Die durch den Innenminister immer wieder angemahnte ‚Fehler- und Führungskultur‘ gilt somit offenbar für jeden – nur nicht für die Hausleitung. Die Tatsache, dass der Innenminister es als ‚müßig‘ erachtet, sich mit einem solch schwerwiegenden Fehler inhaltlich auseinanderzusetzen – auch gegenüber dem Parlament – ist mehr als hochmütig und Ausdruck eines mehr als zweifelhaften Demokratieverständnisses.“