Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat am vergangenen Dienstag einen Berichtsantrag eingebracht, um die Transparenz und Kontrolle bei der Vergabe von Geldauflagen in Hessen zu verbessern. Als Reaktion auf die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und wiederkehrenden Forderungen von Landesrechnungshöfen und Richterinnen und Richtern sieht der Antrag eine umfassende Prüfung der bestehenden Praktiken und Regelungen vor. Ziel ist es, eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Verteilung der Geldauflagen in Hessen zu gewährleisten. Damit soll auch den betroffenen Vereinen eine verlässlichere Planungsgrundlage für ihre Arbeit ermöglicht werden.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, sagte dazu: „Die Verteilung von Geldauflagen in Hessen ist derzeit intransparent und unübersichtlich. Mit unserem Berichtsantrag wollen wir dafür sorgen, dass die hessische Landesregierung die Praktiken und Regelungen auf den Prüfstand stellt und sicherstellt, dass Geldauflagen nachvollziehbar und gerecht verteilt werden. Zudem ist es wichtig, den betroffenen Vereinen eine verlässlichere Planungsgrundlage für ihre Arbeit zu bieten, da die hohen Schwankungen bei den Geldzuweisungen ihre Planungssicherheit beeinträchtigen. Das liegt auch im Interesse der Vereine, die für die Unterstützung ihrer wichtigen Arbeit auf diese Gelder angewiesen sind.“

Der SPD-Berichtsantrag umfasst mehrere Schwerpunkte, darunter die Rolle der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Verteilung von Geldauflagen, die Auswahl und Überprüfung gemeinnütziger Einrichtungen sowie die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern. „Länder wie Niedersachsen, Bremen oder Hamburg zeigen bereits, dass es möglich ist, unter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit Regelungen für mehr Transparenz zu finden“, so Kummer.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag werde sich für eine transparente und gerechte Verteilung von Geldauflagen in Hessen einsetzen. Mit dem eingebrachten Berichtsantrag sollen die Weichen für eine Verbesserung der bestehenden Regelungen gestellt werden.