Die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben für den kommenden Montag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, um ihre Forderung nach Aufklärung des Korruptionsskandals bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt durchzusetzen. CDU-Justizministerin Eva Kühn-Hörmann soll in der Sondersitzung zu zwei Dringlichen Berichtsanträgen von SPD und Freien Demokraten Rede und Antwort stehen zum Stand der Ermittlungen in der Causa Alexander B. Dem vom Dienst suspendierten und inzwischen wieder inhaftierten Oberstaatsanwalt wird vorgeworfen, über viele Jahre an der Vergabe von überteuerten Gutachten bei der Generalstaatsanwaltschaft mitverdient zu haben.

„Das bekannte Muster, dass immer neue Ausmaße des Skandals erst durch Medienveröffentlichungen bekannt werden, muss ein Ende haben. Die Justizministerin ist aufgefordert, endlich Tempo in die Aufklärung zu bringen und die Scheibchentaktik zu beenden“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag in Bezug auf den suspendierten Oberstaatsanwalt Alexander B. „Die Ministerin muss als Dienstherrin konsequent aufklären und erklären, wie sich unter ihrer Verantwortung so ein System über viele Jahre etablieren konnte“, sagte Schardt-Sauer.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer, sagte, die Affäre habe sich in den zurückliegenden Monaten erheblich ausgeweitet: „Das Maß an krimineller Energie, das der Oberstaatsanwalt B. an den Tag gelegt hat, ist atemberaubend. Die auch von der Justizministerin gerne vertretene Theorie, Herr B. habe in seinem kriminellen Tun ganz alleine gehandelt, muss inzwischen als widerlegt gelten. Wir erwarten, dass die Ministerin aufhört, sich hinter Formalien zu verstecken, sondern im Rechtsausschuss und vor der Öffentlichkeit das ganze Ausmaß der Affäre darstellt. Falls es wirklich ihr Anliegen ist, den guten Ruf der Generalstaatsanwaltschaft zu retten, dann gelingt ihr das nur mit Transparenz und Offenheit, nicht mit Drucksen und Wegducken. In der Sondersitzung des Rechtsausschusses kann die Ministerin zeigen, welchen Weg sie wählen möchte.“