Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag für Justizvollzug, Tanja Hartdegen, hat die Forderung erneuert, das so genannte „Schwarzfahren“ in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit könnten sowohl die Gerichte als auch der Justizvollzug entlastet werden.

Hartdegen sagte am Dienstag in Wiesbaden, die Strafverfahren wegen Leistungserschleichung nach § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) hätten in der Regel keine positive Wirkung auf die Angeklagten und damit auch keinen Nutzen für die Allgemeinheit. „Die Landesregierung hat uns in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass ein sehr großer Teil der wegen Beförderungserschleichung verhängten Strafen aus sehr niedrigen Tagessätzen zwischen fünf und zehn Euro besteht. Die Mehrheit der Verurteilten hat also wenig oder kein Geld, was belegt, dass es sich beim so genannten Schwarzfahren in der Regel nicht um einen Ausdruck von krimineller Energie handelt, sondern um ein soziales Problem. Und deswegen müssen wir darüber diskutieren, wie sinnvoll es ist, die Erschleichung von Beförderungsleistungen als Straftat zu werten. Denn die Konsequenzen sind enorm“, sagte Tanja Hartdegen.

Viele der Angeklagten, die von den Gerichten wegen Schwarzfahrens zu Geldstrafen in Form von sehr niedrigen Tagessätzen verurteilt würden, könnten auch diese nicht bezahlen und seien zudem vielfach auch nicht in der Lage, ersatzweise gemeinnützige Arbeit zu leisten. „Am Ende landen diese Menschen dann in Haft, wobei ein Hafttag die Allgemeinheit rund 150 Euro kostet. Aus einem verhältnismäßig geringen betriebswirtschaftlichen Schaden für die Verkehrsunternehmen wird auf diese Weise eine unverhältnismäßig große Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger. Dieses Missverhältnis muss aus unserer Sicht beseitigt werden“, sagte Tanja Hartdegen.

Sie kritisierte CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann dafür, dass diese nicht beziffern könne, wie viele Geldstrafen wegen des Erschleichens von Beförderungsleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Verurteilten in Ersatzhaftstrafen umgewandelt würden. „Wir gehen aber davon aus, dass die Justizvollzugsanstalten deutlich entlastet werden könnten, wenn das Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit bewertet würde. Das Strafgesetzbuch ist aus meiner Sicht nicht geeignet, um solch einem Armutsphänomen zu begegnen“, sagte Tanja Hartdegen.