Florian Schneider, SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz (DDA) des Hessischen Landtags, zeigt sich im Rahmen der Plenardebatte am heutigen Dienstag enttäuscht vom Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen E-Government Gesetzes.
Laut Landesregierung soll der Gesetzentwurf die Grundlagen schaffen, um die durch das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) gestellten Anforderungen an die öffentliche Verwaltung erfüllen zu können. Betrachte man den vorliegenden Entwurf aber genauer, könne man feststellen, dass es hauptsächlich um redaktionelle Änderungen gehe, die bereits 2019 hätten passieren müssen.
Florian Schneider: „Dass die Landesregierung nur redaktionelle Änderungen vornimmt, statt eine auskömmliche Finanzierung bereitzustellen, lässt die Selbstverwaltung der Kommunen in Hessen zu einer reinen Pflichtverwaltung erstarren: Die Förderung von Digitalisierungsprojekten im Zuge der ‚Starken Heimat Hessen‘ erfolgt größtenteils aus Mitteln der Heimatumlage. Also jener Gelder, die den Kommunen zuvor entnommen und dann vermindert, schlecht umverteilt oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden. Es bringt auch nichts, nur ein Frontend zu finanzieren, bei dem der online gestellte Antrag als reines PDF-Dokument im E-Mail-Eingang des Rathauses landet, wenn die Verwaltungsworkflows im Hintergrund weiterhin in gewohnter, analoger Form gelebt werden. Ein Digitalisierungsprozess hört nicht an den Türen des Rathauses auf, sondern muss auch innerhalb des Gebäudes stattfinden.“
Die SPD-Fraktion sehe hier erhebliches Verbesserungspotenzial – nicht nur in der Umsetzung, sondern auch in der Finanzierung. „Wir werden in jedem Fall einen Änderungsantrag einreichen, der an der ein oder anderen Stellschraube dreht, um dieses Gesetz effizienter und vor allem schneller in der Umsetzung zu gestalten“, so Schneider.