Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts debattiert. In der Plenaraussprache sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann:
„Der Gesetzentwurf ist eine große Enttäuschung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, denn er bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Bei den wesentlichen Fragen der Mitbestimmung und der Freistellung vom Dienst gibt es keinerlei erkennbare Verbesserungen. Der Entwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, ist keine Novelle, sondern die Zementierung eines unbefriedigenden status quo. Etwas Neues sucht man in diesem Gesetz erfolglos.
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag erwartet, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch substanzielle Änderungen in dem Entwurf vorgenommen werden.
Seit Wochen bekommen wir als Fraktion die Frustration der Personalräte mit, die von diesem Gesetzentwurf verständlicherweise anderes erwartet haben. Die Landesregierung ist aufgefordert, dies ernst zu nehmen und das laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um eine tatsächliche Neuerung des Personalvertretungsrechts herbeizuführen. Wir als SPD stehen in dieser Frage an der Seite der Personalräte und werden dies in der politischen Auseinandersetzung auch deutlich zum Ausdruck bringen.“