Der Hessischen Landtag hat heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Besoldungsrecht debattiert. In der Aussprache sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann:
„Die schwarzgrüne Landesregierung hat jahrelang gegen die Verfassung verstoßen, indem sie den hessischen Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen schlichtweg zu wenig Geld gezahlt hat. Schlimmer noch: Die Landesregierung muss die ganze Zeit über gewusst haben, dass die Besoldung von 2013 bis 2020 auf verfassungswidrige Weise zu niedrig war. Aber es brauchte erst ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, um die Landesregierung zum Handeln zu zwingen. Und dann ist das, was Schwarzgrün vorlegt, nicht mehr als Flickschusterei.
Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung wird dem Korrekturbedarf, den der VGH festgestellt hat, nur unzureichend gerecht: Weder der Familienzuschlag noch die Sockelerhöhung für die Jahre 2023 und 2024 sind geeignet, das auszugleichen, was die Beamtinnen und Beamten durch die verfassungswidrige Alimentation in sieben langen Jahren verloren haben. Für uns als SPD ist daher klar: Dieser Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein. Weitere müssen zwingend folgen.
Problematisch ist aber nicht nur der Inhalt des Gesetzentwurfs, sondern auch sein Zustandekommen: Anders, als der Ministerpräsident vollmundig versprochen hat, wurde dieser Entwurf ohne Beteiligung der Gewerkschaften aufgesetzt. Dabei wäre es nach dieser Vorgeschichte das Mindeste gewesen, auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Besoldung auch in den unteren Besoldungsgruppen die Gewerkschaften mitzunehmen. Das Verhalten der Landesregierung insgesamt und des Ministerpräsidenten im Besondern war hier bislang ausgesprochen enttäuschend. Wir erwarten, dass im weiteren Verfahren dieses Gesetzentwurfs und bei allen notwendigen Schritten, die noch folgen müssen, eine enge Einbindung erfolgt.“