Anlässlich der Anhörung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann:

„Wir als SPD-Fraktion fühlen uns durch die Bewertung der Anzuhörenden in unserer Einschätzung des Gesetzentwurfs bestätigt: Die verfassungswidrige Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht beendet. Die schwarzgrüne Landesregierung hat mit den von ihr selbst geschaffenen Regelungen zur Beamtenbesoldung jahrelang gegen die Verfassung verstoßen. Es brauchte höchstrichterliche Entscheidungen, um Hessen zum Handeln zu zwingen. Der nun vorliegende Entwurf, der die verfassungswidrige Besoldung der letzten Jahre ignoriert und für die kommenden beiden Jahre mit jeweils 3 Prozent die Inflationsentwicklung nicht ausreichend berücksichtigt, ist ein Schlag ins Gesicht für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Ein Beamter oder eine Beamtin, die Vollzeit arbeitet, muss in jedem Fall bessergestellt sein als jemand, der nicht arbeitet. Die von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtshof zu Grunde gelegte Vorgabe eines Abstands von 15 % kann mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht werden. Damit liegt auch weiterhin eine verfassungswidrige Unteralimentation vor. Dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf trotzdem in dieser Form vorlegen, ist bemerkenswert.“

Hofmann griff zudem erneut die Kritik der Gewerkschaften auf, die in das Verfahren zum Gesetzentwurf nicht mit eingebunden wurden.

„Der Ministerpräsident hat in seiner ersten Regierungserklärung vollmundig versprochen, die Gewerkschaften in die Entwicklung des Gesetzentwurfs mit einzubinden. Diesem Versprechen, dass die Gewerkschaften auch heute nochmals hervorgehoben haben, wurde er mitnichten gerecht.  Wir erwarten, dass die heute erfolgten Einlassungen im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nicht ignoriert, sondern aufgegriffen werden.“