Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten debattiert, der ein Recht auf mobiles Arbeiten für die Beamten des Landes Hessen einführen soll.
In der Plenardebatte sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph:
„Grundsätzlich geht die Gesetzesinitiative der Freien Demokraten in die richtige Richtung, die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung des Arbeitens zuhause müssen jedoch klar geregelt werden. Durch die Covid-19-Pandemie wurde sehr deutlich, dass das mobile Arbeiten im Bereich der Landesverwaltung bisher noch keine große Rolle gespielt hat. Deshalb ist es gut und richtig, die technischen Möglichkeiten, die mit der Digitalisierung entstanden sind, zu nutzen, um die Arbeitswelt im Landesdienst zu modernisieren und das Land Hessen als Arbeitgeber attraktiver zu machen.
Wichtig für die SPD-Fraktion ist dabei, dass es klare Regeln für die Arbeitszeit, den Arbeitsschutz und die ergonomische Ausgestaltung der Arbeitsplätze geben muss.
Da die Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen je nach Tätigkeitsbereich und Dienststelle sehr unterschiedlich sein können, müssen die Dienststellenleitungen und Führungskräfte gemeinsam mit den Personalvertretungen und den Beschäftigten mit in diese Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Dies kommt aber in dem FDP-Gesetzentwurf nicht so deutlich zum Vorschein. Kritisch sehen wir auch den Antrag der Freien Demokraten, auch den Tarifvertrag für die nicht-beamteten Beschäftigten des Landes um konkrete Festlegungen zum mobilen Arbeiten zu ergänzen. Wir wollen uns ausdrücklich nicht in die Tarifhoheit der Tarifpartner einmischen – auch, wenn wir der Ansicht sind, dass natürlich auch die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit haben müssen, mobil zu arbeiten.
Und wir müssen festhalten: Mobiles Arbeiten ersetzt nicht die Fachkräfte, die in der Landesverwaltung schon heute fehlen, weil man früher zu wenig ausgebildet hat. Auch die übrigen Rahmenbedingungen, vor allem Besoldung und Vergütung, spielen eine Rolle, wenn es darum geht, qualifiziertes Personal zu finden. Hier hat Hessen in den letzten Jahren an vielen Stellen versagt. Schließlich darf man auch nicht verkennen, dass es Bereiche der Landesverwaltung gibt, wo eben mobiles Arbeiten nicht möglich ist, wenn wir Beispielsweise an die Beschäftigten bei der Vollzugspolizei denken.
Wir sehen also einige Hürden auf dem Weg zum Homeoffice für – fast – alle in der hessischen Landesverwaltung. Das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzentwurf der FDP ein Schritt in die richtige Richtung ist“.