In der Debatte zur Ersten Lesung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften“ erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tobias Eckert:

„Carsharing ist ein wesentlicher Baustein der Mobilitätswende und die positiven Auswirkungen auf das Klima durch das Teilen von Fahrzeugen ist nicht nur offensichtlich, sondern auch wissenschaftlich belegt. Deshalb sollte das Land alles unternehmen, um Carsharing in der Stadt, aber auch im ländlichen Raum zu unterstützen.“

Aus diesem Grund habe die SPD-Fraktion bereits den FDP-Gesetzentwurf zum stationsbasierten Carsharing unterstützt, der im November 2020 im Plenum diskutiert worden war. „Wir sind der Ansicht, dass auch der Gesetzentwurf der Landesregierung in die richtige Richtung geht. Aber er muss verbessert werden und sollte sich an den Gesetzen in Niedersachsen und Thüringen orientieren“, erklärte Eckert. Niedersachen habe für die Kommunen Kriterien für die Vergabe von Flächen für Carsharing festgelegt. Diese sollten zum Beispiel in der Nähe von Bushaltestellen und Straßenbahnhaltstellen sein, um eine Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern zu ermöglichen. „Außerdem können die Kommunen dort bei der Bereitstellung von Flächen mit Ladetechnik alternative Antriebe unterstützen. Diese Vorgaben fehlen in Hessen im Gesetzentwurf bislang gänzlich“, so Eckert. In Thüringen sei außerdem eine Betriebspflicht vorgesehen, die ebenfalls in Hessen eingeführt werden sollte. „Was nützen uns Flächen für Carsharing, wenn diese nicht dauerhaft mit entsprechendem Angebot versehen werden? Aber anders als Schwarzgrün unterstützen wir sinnvolle politische Vorhaben, die wir in der Sache teilen“, sagte Eckert.