Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute die hessische Regelung zum Einsatz der Datenanalyse-Software „Hessendata“ für verfassungswidrig erklärt. Der entsprechende Passus im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) begrenze die Art und den Umfang der Daten, die von der Software ausgewertet werden, nicht im erforderlichen Umfang, so das Gericht. Beim Einsatz von Hessendata könnten deshalb auch Daten von Unbeteiligten, die keiner Straftat verdächtig seien, in den Analyseprozess einbezogen werden. Dieses Vorgehen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das BVerfG hat dem Land Hessen eine Frist bis zum 30. September dieses Jahres eingeräumt, um eine gesetzliche Neuregelung zu treffen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu am Donnerstag in Wiesbaden:
„Die hessische Landesregierung macht den vorsätzlichen Verstoß gegen die Verfassung zu ihrem Markenzeichen. Entweder ist Schwarzgrün einfach unfähig, verfassungskonforme Gesetze zu formulieren – oder es ist der Landesregierung gleichgültig, welche verfassungsrechtlichen Grenzen in unserem Land gelten.
Der Einsatz von ‚Hessendata‘ in seiner derzeitigen Form war ein neuerlicher Verfassungsbruch mit Ansage. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, aber auch namhafte Juristen haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, riesige Mengen an personenbezogenen Daten von einer Polizei-Software analysieren zu lassen, die nicht zwischen den Daten von Verdächtigen und den Daten von Unbeteiligten unterscheidet. Aber der verantwortliche CDU-Innenminister hat alle Einwände beiseite gewischt – und sich heute die angemessene juristische Ohrfeige dafür abgeholt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ‚Hessendata‘ fügt sich nahtlos in die Reihe des gesetzgeberischen Versagens dieser Landesregierung: Vom verfassungswidrigen Corona-Sondervermögen über die verfassungswidrige Beamtenbesoldung und das verfassungsrechtlich fragwürdige Konstrukt der neuen hessischen Polizeihochschule bis hin zur zweifelhaften Inflation der politischen Beamten in den hessischen Sicherheitsbehörden – in der Gesetzgebung von Schwarzgrün paart sich politische Arroganz mit verfassungsrechtlicher Ignoranz.
So kann und darf sich eine Landesregierung nicht verhalten.
Ich erwarte vom hessischen Innenminister, dass er seine Restlaufzeit im Amt nutzt, um mit Blick auf den Einsatz von ‚Hessendata‘ eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die den Maßstäben des Grundgesetzes gerecht wird. Dass er sich – was eigentlich nötig wäre – öffentlich dafür entschuldigt, schon wieder die Verfassung gebrochen zu haben, steht aber vermutlich nicht zu erwarten.“