Der Hessische Landtag hat heute in dritter Lesung über das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) diskutiert.

Nadine Gersberg, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sagte in der Aussprache:

„Bei Erreichung der Gleichstellung, wie es im Grundgesetz steht, kann es kein ‚zu viel‘ geben. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, liefert der Entwurf der Landesregierung neben Babysitterkosten lediglich Anpassungen, die längst gängige Praxis in Hessen sind.

In unserem Gesetzentwurf, der gemeinsam mit den Frauenbüros und dem Verwaltungsrichter a.D. von Roetteken entstand, wollen wir einen deutlichen Schritt nach vorne gehen und EU-Recht umsetzen. Wir fordern Personalmindeststandards, eine Mindestausstattung an finanziellen Mitteln, eine Überprüfung der Bestellungsverfahren der Gleichstellungsbeauftragten sowie Sanktionsmöglichkeiten. Nicht-binäre Menschen werden in unserem Entwurf zum ersten Mal überhaupt in einem Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt. Zudem ist die Einrichtung einer ‚Stelle für Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes‘ vorgesehen, deren Leitung vom Hessischen Landtag gewählt werden soll.

Was wir brauchen, ist eine komplette Kernsanierung des HGlG und diese legen wir mit unserem Gesetzentwurf vor. Hessen braucht eine Landesregierung, die mehr mit Frauenbüros kommuniziert und deren Erfahrungen abruft, statt sie zu ignorieren. Für deutlich mehr Gleichstellung statt zu wenig.“