In der heutigen Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags haben die eingeladenen Expertinnen und Experten Stellung zu den unterschiedlichen Gesetzentwürfen zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz der Fraktionen der SPD, der Fraktion DIE LINKE. sowie der Landesregierung bezogen. Sowohl im Grundgesetz als auch in der Hessischen Landesverfassung ist sie festgehalten: Die Gleichstellung unter den Geschlechtern. Doch auch 30 Jahre nach Einführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ist sie nicht erreicht.
Dazu sagte Nadine Gersberg, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Ein deutliches Indiz dafür, dass das bisherige Gesetz nicht mehr funktioniert. Und auch die von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesnovellierung ist so minimal, dass sich nichts Ausreichendes ändern wird.“ Die SPD-Landtagsfraktion habe deshalb auch nach 2011 und 2015 wieder einen umfangreichen Gesetzentwurf eingebracht – in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros. „Darin, dass in Hessen in Sachen Geschlechtergerechtigkeit noch viel Luft nach oben ist, waren sich viele Expertinnen und Experten einig.“
Der Gesetzentwurf der Landesregierung hinke noch immer den gesellschaftlichen Gegebenheiten hinterher und die Liste der nötigen Verbesserungen sei lang. Nicht-binäre Menschen fänden keine Beachtung, Interessen von Beschäftigten mit Care-Aufgaben würden nicht ausreichend bedacht, die Rollen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten müssten besser gestärkt werden und Sanktionsmöglichkeiten fehlten größtenteils. Das Gesetz der Landesregierung sei so unkonkret, dass es einer mehrbändigen Kommentierung bedürfe. Diese aber interessierten Verantwortliche in den Verwaltungen häufig nicht.
Gersberg kritisiere, dass die Landesregierung nicht den Austausch mit den Frauenbüros in ihrem Gesetzgebungsverfahren gesucht habe: „Hätte die Landesregierung von vornherein Expertinnen und Experten miteinbezogen, hätten viele Probleme bereits gelöst werden können. Die SPD-Fraktion liefert mit ihrem Gesetzentwurf genau diese passgenauen Lösungen. Wir fordern, dass sexuelle Belästigung sowie Diskriminierungen verboten, Sanktionen eingeführt und nicht-binäre Menschen sowie Care-Aufgaben berücksichtigt werden. Zudem wird in unserem Gesetz die Absicherung der Frauenbeauftragten sowie die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes eingeführt. Das Ziel der SPD-Fraktion ist die Bekämpfung von Geschlechterhierarchien, wobei die öffentliche Verwaltung vorbildhaft vorangehen kann. Die Landesregierung aus CDU und Grünen muss die Problematiken in der Gleichberechtigung endlich ernst nehmen und ernst gemeinte gesetzliche Lösungen liefern.“