Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, hat CDU-Innenminister Peter Beuth davor gewarnt, durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen einen politischen Beamten zum Präsidenten des Landeskriminalamtes (LKA) zu ernennen und so den Einfluss der Parteipolitik auf die Behörde zu vergrößern.
Rudolph sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Bereits im letzten Sommer gab es Berichte über Pläne des Innenministers, die Voraussetzungen für eine rein politische Besetzung der LKA-Spitze zu schaffen. Nachdem die bisherige LKA-Präsidentin Sabine Thurau in den Ruhestand gegangen ist, steht die Befürchtung im Raum, Herr Beuth und der Rest der schwarzgrünen Landesregierung könnten nun tatsächlich versuchen, die Gelegenheit zu einer Gesetzesänderung zu nutzen, um danach einen Parteifreund statt eines qualifizierten Polizeibeamten auf den Posten zu berufen. Denn wir wissen ja, dass der amtierende Innenminister aus Schaden nicht klug wird und dieselben Fehler gerne mehrfach macht.“
Nachdenklich stimme ihn vor allem die Weigerung des Innenministeriums, auf Medienanfragen wenigstens einen groben Zeithorizont für die Neubesetzung der LKA-Spitze zu nennen, sagte Rudolph: „Das spricht dafür, dass hier erst die Spielregeln geändert werden sollen – und das braucht eben Zeit. Ich warne dringend vor dem zweiten Versuch von Minister Beuth, das LKA an die parteipolitische Leine zu legen. Wir sprechen hier immerhin von einer der wichtigsten Sicherheitsbehörden unseres Landes. Die Leitung einer solchen Behörde muss möglichst unabhängig von tagespolitischen Einflüssen arbeiten können. Mit gutem Grund steht an der Spitze des LKA seit jeher eine Persönlichkeit, die sich dafür – unabhängig von politischen Präferenzen – durch herausragende kriminalistische Arbeit bei der Polizei und durch Führungskompetenz qualifiziert hat. Ein politischer Beamter in dieser Position wäre stets abhängig vom persönlichen Wohlwollen des Innenministers, der die Möglichkeit bekäme, die LKA-Führung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzuberufen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland. Und das darf es auch in Hessen nicht geben.“