Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, ist zum Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) gewählt worden. Seine Vorgängerin in diesem Amt war die ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser, die jetzt Bundesministerin des Innern und für Heimat ist.

Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) gratulierte Günter Rudolph zur Wahl und wies auf folgendes hin: „Dass wir in einem Land leben dürfen, bei dem eine Kommission des Parlaments die Arbeit des Verfassungsschutzes kontrolliert, ist ein Segen. Hier wird die in der Verfassung vorgesehene horizontale Gewaltenteilung der Staatsorgane besonders offensichtlich.“

Günter Rudolph freute sich über die Wahl an die Spitze der PKV: „Der Vorsitz dieser Kommission ist traditionell ein Vorrecht der Opposition. Ich freue mich über das mir entgegengebrachte Vertrauen und werde mit Verve dieses Amt ausführen. Insbesondere der Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) zeigt, dass wir die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz noch genauer hinterfragen und müssen.“

Die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) besteht aus sieben Mitgliedern des Hessischen Landtages, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden bestimmen. Sie überprüft die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV). Die Beratungen der PKV sind geheim. Die PKV wird vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport über die Tätigkeit des LfV und über Vorgänge von besonderer Bedeutung informiert; so zum Beispiel über besondere Auskunftsersuchen, die Ortung von Mobilfunkendgeräten oder den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern. Den einzelnen Mitgliedern der PKV kommen besondere Rechte zu. So kann jedes Mitglied der PKV die Einberufung einer Sitzung verlangen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied das Recht der Akteneinsicht; falls erforderlich, ist dabei auch Zutritt zu den Dienststellen des LfV zu gewähren. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit kann die PKV einen Sachverständigen mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen, welcher der PKV über das Ergebnis berichten muss. Darüber hinaus hat die PKV das Recht, den Haushaltsplan des LfV mitzuberaten. Näheres regelt das Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen (Verfassungsschutzkontrollgesetz).