Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens des vom Untersuchungsausschusses einstimmig bestellten Gutachters Prof. Dr. Sachar Paulus teilte der Obmann der SPD-Fraktion, Norbert Schmitt, am Donnerstag in Wiesbaden mit: „Die bisher von Seiten des hessischen Innenministeriums wiederholt getätigte Aussage, neben Palantir sei kein anderes Unternehmen in der Lage gewesen, vergleichbare Leistungen zu erbringen, bricht mit der Veröffentlichung dieses Gutachtens wie ein Kartenhaus in sich zusammen.“
Prof. Sachar Paulus, Experte für Cyber-Sicherheit und Kenner der Szene, komme in seinem Gutachten zu einem eindeutigen Ergebnis: Mindestens drei weitere Unternehmen hätten zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung durch die vom Ministerium bestellte Kanzlei Bird & Bird und damit auch zum Zeitpunkt der Marktanalyse durch das Ministerium, vergleichbare Produkte anbieten können. Er ist bei der Begutachtung in gleicher Weise vorgegangen, wie das Ministerium im Rahmen seiner Marktanalyse, nämlich durch Vergleich öffentlich zugänglicher Informationen. „Damit erhärtet sich unser Verdacht, der sich durch die Aussagen des Büroleiters des Innenministers, Dr. Wagner, bereits in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses herauskristallisierte: Durch die Vorfestlegung des Ministers war die Verwaltung des Ministeriums bereits auf Palantir ausgerichtet, obwohl es andere Anbieter gab, wie das Gutachten gezeigt hat. Der Minister wollte Palantir und das um jeden Preis“, sagte Schmitt.
In den Zeitraum der Marktanalyse sei schließlich auch ein von Büroleiter Dr. Wagner als „Kennenlerngespräch“ bezeichnetes Treffen zwischen dem Minister und dem CEO von Palantir, in dem es angeblich nur um Nichtigkeiten gegangen sei, gefallen.
„Zusammengefasst bedeutet dies: In der Zeit, in der die Marktbeobachtung einzelner Unternehmen stattfand, die laut dem unabhängigen Experten Prof. Dr. Paulus ganz anders hätte ausfallen müssen, trifft sich Innenminister Beuth höchstpersönlich mit dem Chef eines der zu überprüfenden Unternehmen und zwar genau mit dem Chef des Unternehmens, das schon den Zuschlag im Rahmen der vorgeschalteten dringlichen Vergabe erhalten hatte. Kein Mensch kann bei Zugrundelegung dieses Sachverhalts noch davon ausgehen, dass es bei diesem Vergabeverfahren mit rechten Dingen zuging!“, sagte der SPD-Politiker.