Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und der SPD-Unterbezirk Frankfurt haben gemeinsam ein Gutachten zur Realisierung eines Mietendeckels für Hessen in Auftrag gegeben. Professor Dr. Markus Artz und Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität in Bielefeld wurden mit der Erstellung des Gutachtens betraut. Dies gaben heute Elke Barth, die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sieghard Pawlik, der wohnungspolitische Sprecher der Frankfurter SPD, bekannt.

Elke Barth sagte dazu: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein zeitlich befristeter Mietendeckel – gedacht ist an einen Zeitraum von fünf Jahren – ein sinnvolles Instrument ist, um Mietern in der jetzigen überhitzten Situation auf dem Wohnungsmarkt eine Atempause zu verschaffen. Wir wollen den zeitlich befristeten Mietendeckel zur Anwendung bringen, bis sich die Situation aufgrund von Neubaumaßnahmen und Nachverdichtungen wieder entschärft hat.“

„Der Mietendeckel wäre angesichts der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt eine Möglichkeit, Mieter vor weiteren starken Mieterhöhungen zu schützen. Was bei der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wirtschaftlich möglich ist, muss auch zum Schutz für alle Mieterhaushalte bei angespannter Wohnraumversorgung möglich sein. Für Wohnungsgenossenschaften und Vermieter, die mit ihren Mieten deutlich unter den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen ist dabei die Möglichkeit zu geben, Mieten aus wirtschaftlichen Gründen maßvoll zu erhöhen“, so Pawlik.

Die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung, die in angespannten Märkten weiterhin Mieterhöhungen von Bestandsmieten von bis zu 15 Prozent in drei Jahren zulasse, halten Barth und Pawlik für nicht ausreichend, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten und Mieterinnen und Mieter zu schützen.

Die SPD wolle fundierte Informationen und eine rechtliche Absicherung darüber,  wie ein Mietendeckel, zum Beispiel entweder in Höhe von einem Prozent oder in Höhe eines Inflationsausgleichs, auf Landesebene rechtlich möglich sei. Ohne diese Rechtssicherheit machten weitere parlamentarische  Initiativen zunächst keinen Sinn, begründen die beiden Politiker den Sinn des Gutachtens. Das Gutachten soll im Herbst dieses Jahres vorliegen.