Im Rahmen der in dieser Woche stattfindenden Plenarberatungen hat sich der Hessische Landtag am heutigen Mittwoch mit dem Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes befasst. Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, mittelständische Unternehmen, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeitsbedingungen schaffen, gezielt zu unterstützen und zu fördern. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion sind hierbei unter anderem die Einhaltung von Tarifverträgen, die Ermöglichung echter Mitbestimmung durch Personalvertretungen sowie die Vermeidung von Leiharbeit zentrale Aspekte, die sich auch im Rahmen von gezielten Fördermaßnahmen widerspiegeln sollten.

Hierzu äußerte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tobias Eckert, in der heutigen Plenardebatte in Wiesbaden: „Gute Arbeit und eine starke Wirtschaft sind keine Gegensätze. Sie bedingen einander und sind zwei Seiten derselben Medaille. Unser Gesetzentwurf trägt diesem Umstand Rechnung: wir wollen mittelständische Unternehmen, die bereits heute gute Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten aufbieten und schaffen wollen, aktiv unterstützen und Anreize dafür schaffen, dass zukünftig noch mehr Unternehmen ihrem Beispiel folgen. Bei der Förderung von Unternehmen ganz bewusst auch soziale Kriterien ins Auge zu nehmen, stellt keine Gängelung unternehmerischen Handelns dar, sondern wir schlagen ein Bonussystem vor, durch welches engagierte Mittelständlerinnen und Mittelständler aktiv unterstützt werden können.“

Eine Förderung guter Arbeitsbedingungen sei dieser Tage notwendiger denn je, so Eckert: „Wir beobachten auch in Hessen schon seit längerer Zeit, dass die Tarifbindung abnimmt. Das ist ein zunehmendes Problem, dem sich das Land mit aller Kraft entgegenstellen muss. Unser Gesetzentwurf ist ein Angebot, auch in Zukunft gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Als SPD-Landtagsfraktion wollen wir sie hierbei aktiv unterstützen und stehen entschlossen an ihrer Seite.“