Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über Änderungen an verschiedenen Sicherheitsgesetzen des Landes diskutiert. In der Plenardebatte sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann:
„Niemand zieht in Zweifel, dass die Sicherheitsbehörden unseres Landes die Befugnisse brauchen, die erforderlich sind, um eine erfolgreiche Gefahrenabwehr und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Aber: Diese Befugnisse müssen immer und ohne jede Ausnahme die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren. Und das ist bei den Vorschlägen von CDU und Grünen zu den hessischen Sicherheitsgesetzen bedauerlicherweise nicht der Fall.
Die Anhörungen zu den Gesetzesänderungen, die die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben, waren für CDU und Grüne verheerend. Die Kritik der geladenen Expertinnen und Experten war sehr grundsätzlich und sehr deutlich – was aber die Regierungskoalition nicht davon abhält, ihre Pläne durchzusetzen.
Schlecht gemachte Sicherheitsgesetze haben ja unter Schwarzgrün eine gewisse Tradition: Erst kürzlich ist die Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch untergegangen, weil das Gesetz zum Einsatz der Datenanalyse-Software ‚HessenData‘ zu unbestimmt – sprich: handwerklich schlecht gemacht – ist.
Was nun das neue Gesetzespaket angeht, das heute zur Diskussion steht, so war und ist die heftige Kritik an der flächendeckenden Videoüberwachung von Einkaufszentren, Bahnhöfen oder gar Packstationen, am IP-Tracking, an der Ausweitung des Einsatzes von verdeckten Ermittlern und an der Möglichkeit, zeitlich nahezu unbegrenzte Observationen vorzunehmen, völlig berechtigt. Eine verantwortungsvolle Regierungskoalition würde den vorliegenden Gesetzentwurf zurückziehen und das gesetzgebungsverfahren noch einmal neu starten – bevorzugt mit einem inhaltlich vertretbaren und handwerklich seriösen Gesetz.
So aber greifen CDU und Grüne tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Nach unserer Auffassung überschreiten sie dabei die Grenzen des Angemessenen und den Rahmen des Grundgesetzes.
Ja, die Polizei und die anderen Sicherheitsbehörden unseres Landes brauchen die rechtsstaatlichen Instrumente für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung. Aber der Gesetzentwurf der Regierungskoalition schießt über das Ziel hinaus, wir lehnen ihn deswegen ab.“