Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Intelligenter Neubau ist der bessere und vor allem günstigere Weg barrierefreien Wohnraum herzustellen als spätere teure Umbaumaßnahmen.“
Dennoch hat sich die Mehrheitskoalition aus CDU und Grünen mit ihrer letzten Gesetzesnovelle der Hessischen Bauordnung (HBO) im Jahr 2018 trotz des erbitterten Widerstands der Sozial- und Behindertenverbände für eine nachteilige Veränderung des § 54 zur Barrierefreiheit bei Mehrfamilienhäusern entschieden. Die bisherige Regelung aus der Musterbauordnung, die die Barrierefreiheit mindestens eines Geschosses vorsieht, wurde nunmehr durch eine 20% Quote ersetzt, welche bei niedergeschossigen Häusern zu weniger barrierefreiem Wohnraum und erst ab sechs Geschossen zu mehr barrierefreien Wohnungen führt.
Der VDK hatte daraufhin im vergangenen Jahr eine Petition an den Hessischen Landtag gestellt, die von mehr als 25.000 Menschen unterzeichnet wurde und die SPD zu einer erneuten Gesetzesinitiative veranlasste. Nach einer Anhörung im Juni wurde der Gesetzentwurf der SPD, der die neue 20% Quote um die bisherige Regelung ‚jedoch mindestens die Wohnungen eines Geschosses‘ ergänzte und somit in niedrigen wie in hohen Mehrfamilienhäusern zu mehr barrierefreien Wohnraum führt, nun heute in zweiter Lesung abgelehnt.
Barth: „Wir als SPD sind enttäuscht. Es ist unverständlich, dass die Koalition von CDU und Grünen die Tatsache ignoriert, dass in Hessen schon heute knapp 80.000 barrierefreie Wohnungen fehlen und eine Studie der eigenen Landesregierung bis zum Jahr 2040 sogar einen Mehrbedarf von bis zu 300.000 barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen prognostiziert.“