In seiner heutigen Sitzung hat sich der Hauptausschuss des Hessischen Landtags erneut mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften befasst. Wie bereits in der Vergangenheit angekündigt, hat die SPD-Fraktion hierzu einen Änderungsantrag eingebracht, der gezielt die offenkundigen Schwachstellen des schwarzgrünen Gesetzesentwurfs adressiert. Das neue „Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien“ (HPMG) soll vor diesem Hintergrund in der kommenden Plenarwoche abschließend debattiert werden.

Hierzu sagte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Löber, am Donnerstag in Wiesbaden: „Trotz vielfältiger Eingaben aus der Bevölkerung hat sich die Landesregierung bis zuletzt nicht veranlasst gesehen, die in ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung der Offenen Kanäle auf lediglich zwei für ganz Hessen zu überdenken. Dabei hat die Landesregierung die Notwendigkeit von Nachjustierungen an ihrem eigenen Gesetzentwurf ja durchaus erkannt und selbst einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht – nur verkennt sie dabei weiterhin die Bedeutung der Offenen Kanäle für eine pluralistische Medienlandschaft in Hessen. Die Offenen Kanäle sind ein wichtiger Baustein für zivilgesellschaftliches Engagement und als solche ein wichtiges Kommunikationsinstrument für unterschiedlichste Akteure. Vor diesem Hintergrund muss der Erhalt dieser Strukturen im Vordergrund stehen, nicht deren Reduzierung“.

Darüber hinaus sieht die SPD-Fraktion auch an anderen Stellen im Gesetzentwurf Handlungsbedarf: “Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass bei den institutionellen Vertreterinnen und Vertretern in der Versammlung der Medienanstalt keine Berücksichtigung der Filmbranche erfolgt. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, hier zukünftig auch die Brancheninitiative Hessenfilm einzubeziehen. Insgesamt sollte die Filmbranche aus unserer Sicht weiter gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir, die im HR-Gesetz hinterlegte Filmförderung von zukünftig rund 750.000 Euro pro Jahr zu dynamisieren und an die weitere Entwicklung des Rundfunkbeitrags zu koppeln, um somit Innovation und Kreativität in der Filmwirtschaft nachhaltig zu unterstützen“, so Löber.