Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, hat die schwarzgrüne Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer humanitären Sofortmaßnahme zur Aufnahme eines Kontingents von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten aus den griechischen Auffanglagern bereitzuerklären.
„Wir brauchen eine Neuverhandlung des Flüchtlingspakts mit der Türkei. Vor allem aber brauchen wir endlich eine gesamteuropäische Lösung in der Asyl- und Flüchtlingsfrage – notfalls auch durch Druck bei den laufenden EU-Haushaltsverhandlungen. Die aktuelle Situation erfordert darüber hinaus Sofortmaßnahmen, mit denen das Elend in den griechischen Flüchtlingslagern gelindert wird und besonders schutzbedürftige Menschen in andere Mitgliedsstaaten aufgenommen werden können“, sagte Gnadl am Mittwoch. Die Bedingungen in den völlig überfüllten Lagern in Griechenland seien unerträglich, gerade für Kinder, unbegleitete Minderjährige, Schwangere oder Schwerkranke. „Hessen muss aus humanitärer Verantwortung heraus die Initiative ergreifen“, so Gnadl, die auch Obfrau für Sozial- und Integrationspolitik der SPD-Landtagsfraktion ist.
Die Bundestagsfraktion der Grünen habe einen Antrag gestellt, wonach Deutschland 5000 besonders schutzbedürftigen Menschen im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie, also Kinder, Schwangere, alleinstehende Frauen oder Schwerkranke aufnehmen solle. „Nach dem sogenannten Königsteiner Verteilungsschlüssel müssten knapp 7,5 Prozent dieser Flüchtlinge in Hessen aufgenommen werden, das sind etwa 370 Personen. Bei 26 Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen wären das im Durchschnitt pro Landkreis oder kreisfreier Stadt rund 15 Personen. Das würde sicherlich nicht zu einer Überforderung unserer Kapazitäten führen, aber viel menschliches Leid lindern“, so Gnadl. Die hessische Landesregierung solle sich daher in der Innenministerkonferenz und im Bundesrat mit Nachdruck für eine solch schnelle Soforthilfe einsetzen.
Lisa Gnadl verwies zudem auf das Rechtsgutachten, das die Bundes-Grünen in Auftrag gegeben haben: Laut dieser Expertise könne die Bundesregierung die Aufnahme von Geflüchteten aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln nicht verweigern. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewährten den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtenden aus humanitären Notlagen zu ergreifen. „Wenn die Hessische Landesregierung diesen Weg gehen will, kann sie auf die Unterstützung der hessischen SPD-Landtagsfraktion zählen“, so Gnadl.