Der Hessische Landtag hat heute über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Glücksspielrechts debattiert. In der Plenardebatte sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph:

„Eine Kernforderung der SPD ist die Gewährleistung eines umfassenden Spielerschutzes. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung des Glückspielangebotes wird zu einer Erhöhung des potenziellen Spielinteresses an mehreren Glückspielen kommen, das sehen auch Glücksspielexperten so. Es besteht die Gefahr einer zu großen Dichte von verschiedenen Glückspielangeboten an einem Ort, welche einen erhöhten Spielanreiz nach sich zieht. Schon bei der Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrages hat meine Fraktion darauf hingewiesen, dass der Aspekt des Spielerschutzes nicht umfassend gewürdigt wurde – was auch daran liegen kann, dass CDU und Grüne seinerzeit eine umfassende parlamentarische Anhörung zu diesem Staatsvertrag abgelehnt haben.“

Rudolph forderte auch, dass die Verteilung der Spieleinsätze durch die Toto-Lotto-Umsätze an die sogenannten Destinatäre zum 1. Juli 2021 erfolgen solle und nicht erst zum Jahresende, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Die Förderung der verschiedenen Destinatäre wie des Landessportbunds Hessen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, des Hessischen Jugendrings und Trägern der außerschulischen Jugendbildung sowie des Rings politischer Jugend müsse endlich angemessen Rechnung getragen werden. Ein gestiegener Förderbedarf verbunden mit erhöhten Kosten machen eine erhöhte Finanzierung dringend erforderlich, so Günter Rudolph, der sagte: „Die Destinatäre müssen heraus aus der Rolle der Bittsteller gegenüber dem Land, die ihnen CDU und Grünen seit einigen Jahren zugewiesen haben. Gerade in Krisenzeiten hat sich gezeigt, welche enorm wichtige gesellschaftlichen Beitrag die Organisationen und Verbände leisten, um auch gerade ehrenamtliche Tätigkeiten zu ermöglichen.“