Nadine Gersberg, datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Die Frage nach der Veröffentlichung von Daten ist eine Demokratiefrage. Laut Artikel 5 des Grundgesetzes kann sich jeder aus öffentlichen Quellen unterrichten. Und je mehr Quellen es gibt, desto grundrechtsfreundlicher ist z.B. eine Landesregierung.“ Der Vorteil eines Open-Data-Gesetzes sei, dass die Information nicht erst beantragt werden müsse. „Die Daten werden schon bei der Erhebung veröffentlicht. Nur hat es die Hessische Landesregierung mit der Transparenz nicht so sehr.“ Nicht nur beim Thema Open Data hinkten sie hinter anderen Bundesländern hinterher, auch der SPD-Entwurf für ein Transparenzgesetz wurde abgelehnt.

„Daten bergen ein enormes Potential, wenn sie einer breiten Öffentlichkeit, so auch der Wissenschaft, Betrieben und Nichtregierungsorganisationen zugänglich gemacht werden. Sie sorgen für Transparenz und für eine optimale und vereinfachte Zusammenarbeit in Behörden. Personenbezogene Daten werden aber selbstverständlich durch das Hessische Datenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung geschützt“, betont Gersberg.

In der Anhörung sei deutlich geworden, dass Open Data auf Landesebene nicht ausreichten. „70 Prozent der Daten werden in den Kommunen erhoben. Doch diese rechnen mit einem hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand, wenn auch sie Open Data Portale zur Verfügung stellen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommunen die nötige Unterstützung sowohl auf der Koordinations- als auch auf der Finanzebene bekommen.“ Die bisherigen Angebote der Landesregierung reichten offensichtlich nicht aus, denn nur in wenigen Kommunen bewege sich etwas hinsichtlich Open Data.

„Hessen muss endlich weiter voranschreiten, um mit anderen Bundesländern wie z.B. NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg mitzuhalten. Ohne die Öffnung von Daten entgehen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Entwicklerinnen und Entwicklern, Bürgerinnen und Bürgern innovative und hilfreiche Möglichkeiten“, so Gersberg.