In der heutigen Plenardebatte hat sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes befasst. Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, den jährlich am 1. Dezember begangenen Hessischen Verfassungstag zum gesetzlichen Feiertag zu erheben. Der Vorstoß der Antragsteller reiht sich in eine Serie von Vorschlägen ein, im Rahmen derer in den vergangenen Jahren wiederholt die Ausrufung eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertages für Hessen steht.
Hierzu äußerte sich die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, in der Debatte: „Es ist völlig unstreitig, dass der Hessische Verfassungstag eine zentrale Rolle im Jahreskalender des Landes hat. Die Hessische Verfassung, die erste demokratische Landesverfassung in Deutschland, hat bis heute Modellcharakter – auch über Hessen hinaus. Gerade die Anhörungen zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKEN haben aber zurecht die Frage aufgeworfen, ob der Bedeutung der Hessischen Verfassung nicht besser auf anderem Wege entsprochen werden kann, als durch einen gesetzlichen Feiertag.“
In diesem Zusammenhang stellte Hofmann die Bedeutung der politischen Bildung heraus: „Die Hessische Verfassung ist ein Juwel. Sie ist ein Gegenentwurf zur totalitären und menschenverachtenden Staatsordnung des Nationalsozialismus. Gleichheit und Freiheit, Mitbestimmung, Rechtsstaatlichkeit sowie die Sozial- und Wirtschaftsordnung, die sie beinhaltet, sind nicht nur ein Unikat, sondern waren Vorbild für das später in Kraft getretene Grundgesetz. Dies verdeutlicht ihre Bedeutung für eine breite Erinnerungs- und Gedenkkultur in Hessen. Insbesondere im Rahmen der politischen Bildung, unter anderem an Schulen. Dazu bedarf es allerdings keines neuen, gesetzlichen Feiertages.“