Der Hessische Landtag hat heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes behandelt. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stephan Grüger, hat in der Debatte den Gesetzentwurf als ambitionslos kritisiert und auf viele Regelungsmängel hingewiesen. Er begrüßte allerdings, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen nun doch noch die Definition der Erneuerbaren Energien als im „überragenden öffentlichen Interesse“ in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.

„Diese wichtige Änderung vollzieht die Vorgaben des Bundesgesetzgebers nach, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz der kleinste gemeinsame Nenner von CDU und Grünen ist und viele Mängel enthält“, so Grüger.

So sein nicht klar, in welchem Umfang die Kommunen die Kosten der Kommunalen Wärmeplanung vom Land erstattet bekommen und wie genau der Datenbezug im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung geregelt werden soll. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf Richtlinien, die jedoch bis heute noch nicht vorliegen. Auch fehlen im Gesetzentwurf Ausbauziele für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie. Grüger kritisierte erneut, dass die Landesregierung nicht schon längst begonnen hat, die Landesliegenschaften mit Solaranlagen auszustatten. „Es ist absurd, dass die Landesregierung sich dafür abfeiert, nun gesetzlich regeln zu lassen, was sie schon seit Jahren problemlos hätte selbst ins Werk setzen können, ohne vom Parlament dazu gezwungen zu werden“, erläuterte Grüger.