In der abschließenden Lesung zur Neuregelung der Grundsteuer in Hessen sprach die SPD-Abgeordnete im Hessischen Landtag, Esther Kalveram, von einem gewählten Modell, das Steuerungerechtigkeit statt Steuergerechtigkeit fördert: „Schwarzgrün verschenkt bei der Grundsteuerreform einmal mehr die Gelegenheit, Hessen zukunftsfähig aufzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dazu führen, dass eine in einem innenstadtnahen sozialen Brennpunkt gelegenen Immobilie dieselbe Steuerlast wie eine flächengleiche Villa in bester Stadtlage hat. Das ist ungerecht.“
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ergänze das zugrundeliegende Flächenmodell zwar um einen Lagefaktor, aber diesem fehle die empirisch belegbare Grundlage. Damit genüge der Gesetzentwurf nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Für die hessischen Kommunen bedeute dies, dass der hessische Sonderweg in der Grundsteuer die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen und haushaltsrechtlicher Risiken berge.
Hessen habe sich aber bei der Umsetzung eines durch die Länderöffnungsklausel möglichen eigenen Grundsteuergesetzes so viel Zeit gelassen, dass es nun zu spät sei, das genauere und gerechtere Bundesmodell umzusetzen. „Der hessische Sonderweg in der Grundsteuer belastet Mieter und begünstigt Reiche. Wir als SPD-Fraktion lehnen das hessische Modell entschieden ab“, so Kalveram.