Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert flexiblere Teilzeitregelungen für Landesbeamte, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht. Derzeit verlangt das Hessische Beamtengesetz eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden.
„Diese Mindestarbeitszeit muss fallen“, sagte die SPD-Abgeordnete Karin Hartmann am Dienstag im Landtag. Die aktuell geltende Regelung in § 63 des Hessischen Beamtengesetzes für Teilzeitarbeit aus familiären Gründen werde den individuellen Bedürfnissen vieler Betroffenen nicht gerecht.
Hartmann erläuterte: „Die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden bedeutet in der Praxis, dass zwei volle oder vier halbe Tage gearbeitet werden muss. Das ist völlig antiquiert.“ Es gebe keinen Grund, den Beamtinnen und Beamten in Hessen zu verwehren, was in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereits Realität ist – flexible Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen auch eine Arbeitszeit von weniger als 15 Wochenstunden möglich sei.
Vor dem Hintergrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften ergebe der SPD-Gesetzesentwurf auch aus Arbeitgebersicht Sinn, da derzeit etliche junge Beamtinnen und Beamte für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine niedrigere Wochenarbeitszeit als 15 Stunden benötigten.
Hartmann forderte die Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen auf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur in Hochglanzbroschüren zu propagieren, aber diese den Landesbeamten vorzuenthalten.