Der Untersuchungsausschuss 20/1 zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke tagte heute zum Beweisthema der Gefährlichkeit von Stephan E. und Markus H. Insbesondere der Mordanschlag auf Ahmed I. war Gegenstand der erneuten Befragung vom Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Killmer.

Der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Günter Rudolph: „Die in der Anklageschrift aufgezählten Indizien sprechen eine klare Sprache: Ein rassistisches Weltbild, eine langjährige kriminelle Vita mit Hang zur Gewalt bis hin zum versuchten Totschlag, eine mögliche Tatwaffe mit DNA-Spuren und ein schwammiges Alibi hätten schon 2016 den Schluss zugelassen, dass die Polizei bei ihrer Befragung von Stephan E. im Wortsinn an der richtigen Tür klingelte. Der Hang zur Gewalt bis hin zum versuchten Totschlag ist bei E. nicht zu übersehen, der auch schon in den 90ern für einen sehr ähnlich begangenen Messerangriff verurteilt wurde. Nahtlos reiht sich der Angriff auf Ahmed I. somit in die kriminelle Vita des Stephan E. ein. Die traurige Erkenntnis des heutigen Tages ist, dass trotz der Befragung von Stephan E. nach der Tat keine weitere Untersuchung durch die Polizei erfolgte.“