In der Sondersitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtags am Mittwoch, 26.06.2019, hat Innenminister Beuth unter anderem zu einem dringlichen Berichtsantrag von SPD und FDP (Drucksache 20/841) Stellung genommen. Der dringliche Berichtsantrag besteht aus Fragen zu Stephan E. und dessen Verbindungen in die rechtsextreme Szene in Hessen. Zudem wurde am Mittwoch bekannt, dass Stephan E. gestanden hat, den Mord an Dr. Walter Lübcke verübt zu haben. Die Innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, zeigte sich angesichts der wiederholt dürftigen Informationsbereitschaft des Innenministers verärgert.
Faeser sagte nach der Sitzung in Wiesbaden: „Der Mord an Dr. Walter Lübcke stellt eine Zäsur dar. Es ist der erste Mord mit mutmaßlichen rechtsextremistischen Hintergrund an einem Politiker seit der Weimarer Republik und mutmaßlich der zweite rechtsextreme Mord in Kassel. Anstatt die Fragen seitens der Abgeordneten dazu ausführlich zu beantworten, haben wir einen unangemessenen langen Vortrag von Herrn Beuth über die Maßnahmen der Landesregierung gegen Rechtsextremismus der vergangenen Jahre erlebt. Es ging uns aber um eine konkrete Aufklärung. Angesichts des schrecklichen Mordes an Regierungspräsident Dr. Lübcke hätten wir uns konkretere Informationen gewünscht statt leerer Floskeln. Wir stellen uns anhand der vorliegenden Informationen über Stephan E. die Frage, wieso eine Person, die seit 1990 insgesamt 37 Straftaten, darunter ein versuchter Rohrbombenanschlag auf ein Flüchtlingsheim in den 1990er Jahren, begangen hat, seit dem Jahr 2009 nicht mehr im Fokus des Landesamts für Verfassungsschutz stand. Diese Frage wurde durch Innenminister Beuth nicht beantwortet. Offenkundig haben die Verantwortlichen die rechtsextreme Szene in Nordhessen weiterhin unterschätzt. Dies ist umso unverständlicher, da wir seit dem NSU-Untersuchungsausschuss wissen, dass es stabile rechte Netzwerke in Hessen gibt und diese dort auch Gegenstand der Beratung waren.“
Faeser betonte nochmals die Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Falls.