Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge hat Innenminister Peter Beuth (CDU) den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Walter Seubert an die Spitze der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) berufen und dabei scheinbar die gesetzlichen Regelungen dazu ignoriert. Dieser Vorgang hat nicht nur an der Hochschule selbst, sondern auch bei dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, für Unverständnis gesorgt.

Günter Rudolph erklärte am Mittwoch in Wiesbaden: „Indem Innenminister Beuth Walter Seubert zum kommissarischen Rektor der HfPV und zum Leiter des Fachbereichs Polizei macht, fegt er über mehrere rechtliche Regelungen einfach hinweg. Das ist nicht nur unverschämt, sondern auch anmaßend und bedarf einer genaueren Untersuchung – gerade auch, weil Herr Seubert ebenfalls Mitglied der CDU ist.“

Die rechtliche Regelung sieht vor, dass zum Rektor der HfPV auf Vorschlag des Senats nur einer der Fachbereichsleiter bestellt werden kann. Fachbereichsleiter wiederum können nur nach Anhörung des Fachbereichsrats aus dem Kreis der hauptamtlichen Lehrkräfte des Fachbereichs bestellt werden. „Seubert ist weder ein hauptamtlicher Lehrer, noch ein Fachbereichsleiter, auch wenn Beuth das nun gerne anders darstellt und darauf verweist, dass Seubert in der Lehre tätig werden soll. Der Innenminister macht sich damit die Welt wieder einmal so, wie sie ihm gefällt“, so Rudolph.

Die SPD-Fraktion fordert Aufklärung in der Sache und hat deshalb heute eine kleine Anfrage in den Hessischen Landtag eingebracht, um die genaueren Umstände der Benennung Seuberts zum kommissarischen Hochschulrektor zu beleuchten. Vor allem von Interesse sei dabei die Frage, wann der Fachbereichsrat Seubert als hauptamtliche Lehrkraft vorgeschlagen und wann der Senat dazu Stellung genommen habe.