In der Plenardebatte zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Managements und Sicherheit hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, den langwierigen und teuren Prozess der Fusion der Hessischen Hochschule der Polizei und Verwaltung (HfPV) mit der Polizeiakademie Hessen (HPA) kritisiert.

Günter Rudolph sagte am Mittwoch im Hessischen Landtag: „Die Fusion der HfPV und der HPA läuft seit über fünf Jahren – sie hat die Steuerzahler sehr viel Geld gekostet und noch dazu hat sie die beteiligten Einrichtungen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten. Und dann ist das nun vorliegende Endergebnis auch noch mehr als dürftig.“

Warum die HPA als Polizeibehörde in eine Hochschule integriert werden soll, um sie dann im Rahmen einer Organleiehe als Polizeibehörde vom Land auszuleihen, erkläre sich Rudolph nach wie vor nicht. „Eine Organleihe ist eine Konstruktion für den Fall, dass das Land in einem Bereich keine eigenen Behörden hat. Aber das Land Hessen hat ja eine Polizeibehörde – warum diese also in die Hochschule verschieben“, verdeutlichte Rudolph den schwarzgrünen Irrsinn. Unklar bleibe außerdem, was an der neuen Hochschule „hochschulischer“ sein solle, als an der HfPV. „Hunderte von Polizeivollzugbeamten des gehobenen Dienstes sind auch weiterhin in die polizeiliche Hierarchie eingebunden. Den Bezug zum Wissenschaftssystem können wir hier nicht erkennen“, so Rudolph.

Er kritisierte außerdem den Prozess der Auswahl der Präsidenten. An diesem seien die Hochschulorgane nur scheinbar beteiligt, weil es dem Innenministerium vorbehalten bleibe, die Vorgeschlagenen nicht zu benennen und stattdessen selbst jemand auszusuchen. „Das, Herr Beuth, haben Sie im Vorgriff auf den Gesetzgeber schon getan. Bei der darauffolgenden Klage vor dem Verwaltungsgericht mussten Sie eine Niederlage einstecken, sodass der von Ihnen ausgewählte Bewerber jetzt ein ordentliches Berufungsverfahren durchlaufen muss“, wies Rudolph auf den Fall von Walter Seubert hin, den Beuth vor wenigen Monaten als kommissarischen Rektor der HfPV widerrechtlich berufen hatte.

Insgesamt werde das Projekt deshalb vom Senat und der Vollversammlung der Hochschule zurecht abgelehnt. „Der Fachbereich Verwaltung verlangt bei einer Realisierung des Projektes an eine andere Hochschule ausgegliedert zu werden. Die Gewerkschaft der Polizei droht mit einer Klage, weil die Studierenden aus dem Polizeibereich keine Personalvertretung mehr hätten. Und ob das Konstrukt der künstlichen Organleihe einer verfassungsmäßige Überprüfung Stand hält, ist zumindest unter Juristen durchaus fraglich“, schilderte Rudolph. Der Innenminister stolpere von einer Problemlage in die nächste. Die langjährige Entstehungsgeschichte habe den nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht besser gemacht. „Herausgekommen ist ein Gesetzentwurf, der dem Ansatz, die Ausbildung der Polizeianwärter wissenschaftlicher zu gestalten, nicht gerecht wird. Das wird auch die Anhörung eindrucksvoll belegen“, so Rudolph.