„Das hessische Innenministerium beschneidet das durch die Verfassung garantierte Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger“, so das Fazit des SPD-Landtagsabgeordneten Oliver Ulloth nach dem Versuch, Akteneinsicht in einer Petitionsangelegenheit zu erhalten. Insbesondere zum Schutz der Petentinnen und Petenten dürfe er nichts zum konkreten Sachverhalt sagen oder Beteiligte nennen, außer dass es sich um eine Person aus dem Polizeidienst handele. „Mitglieder des Petitionsausschusses haben das Recht, möglichem Fehlverhalten von Behörden u.a. durch Akteneinsicht oder Ortstermine auf den Grund zu gehen“, erklärt Ulloth. „Als Berichterstatter einer Petition ist es meine Pflicht, dieses Recht im Sinne von Petentinnen und Petenten wahrzunehmen.“

„Nach Vorankündigung, die nicht zwingend erforderlich ist, bin ich vergangene Woche nach Wiesbaden gefahren. Im Innenministerium wurden mir aber nur wenige, aus dem Petitionsverfahren bereits bekannte Seiten vorgelegt.“ Seine wiederholte Bitte, die eigentlichen Akten vorzulegen, habe die Mitarbeiterin des Innenministeriums nicht erfüllt.

„Mit gutem Grund haben Berichterstattende bei Petitionen ein Recht auf Akteneinsicht, denn allein aus öffentlich zugänglichen Unterlagen oder Stellungnahmen ist mögliches Fehlverhalten von Behörden nicht immer zu entnehmen“, betont Ulloth. „Das Ministerium versteckt sich im vorliegenden Fall hinter laufenden juristischen Verfahren, obwohl ich wiederholt schriftlich und mündlich erklärt habe, dass ich nur Akten einsehen möchte, die diese Verfahren nicht betreffen.“

Da man seitens des Innenministeriums mitteilte, die meisten Unterlagen zu dieser Petition würden ohnehin im zuständigen Polizeipräsidium geführt und aufbewahrt, habe Ulloth dort noch in der gleichen Woche einen Termin zur Akteneinsicht vereinbart. „Auch hier wurden keinerlei Akten vorgelegt, da dies vom Innenministerium so angeordnet worden sei“, sagt der Abgeordnete.

Der Gipfel sei jedoch, dass ein für den 15. September anberaumter Runder Tisch, bei dem Vertreterinnen und Vertreter von Ministerium und Polizei für Fragen zur Klärung des Sachverhalts zur Verfügung stehen sollten, vom CDU-Innenstaatssekretär, Dr. Stefan Heck, kaum 24 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich abgesagt worden sei. Als Begründung hätten auch hier wieder die laufenden Rechtsverfahren herhalten müssen. „Eine solche Missachtung hat es in der 50-jährigen Geschichte des hessischen Petitionsausschusses noch nicht gegeben“, erbost sich Ulloth. „In den vergangenen Tagen hat man zudem mehrfach den Versuch unternommen, mir zu entlocken, was ich konkret in den Unterlagen suche. Diese Forderung zu stellen, bevor mir Einblick gewährt wird, macht mich misstrauisch.“

„Dass man offensichtlich laufende juristische Verfahren nutzt, um die Arbeit des Petitionsausschusses zu behindern, wirft ein schlechtes Licht auf CDU-Innenminister Peter Beuth“, sagt Ulloth. Beuth müsse sich fragen lassen, ob er die Methoden und Arbeitsweisen in seinem Ministerium noch durchblicke. Die von Beuth so oft ins Feld geführte Fehlerkultur, die innerhalb der hessischen Polizeibehörden an den Tag gelegt werden solle, müsse er erst einmal an der Spitze seines eigenen Hauses vorleben.

„Auch, wenn man mir noch so viele Knüppel zwischen die Beine wirft, werde ich mich weiter dafür stark machen, dass Menschen, die von staatlichen Stellen ungerecht behandelt werden, eine Stimme bekommen“ betont Ulloth. „Dass es im konkreten Fall mit Minister Beuth um denjenigen geht, der als Minister sowohl für den Petitionsausschuss im Hessischen Landtag verantwortlich als auch Dienstherr aller hessischen Polizistinnen und Polizisten ist, enttäuscht mich maßlos.“