Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Regionen knapp. Daher begrüßt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth, die Anpassung des Leistungsniveaus beim Wohngeld, das den aktuellen Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten angepasst werde. Dies hbe die SPD bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebende gefordert.

Barth sagte am Freitag in Wiesbaden. „Durch diese Maßnahme können einkommensschwache Haushalte künftig stärker bei den Wohnkosten unterstützt werden. Generell ist die Einführung einer neuen Mietenstufe VII richtig,  um so der immer stärkeren Mietenspreizung in einigen Kreisen und Gemeinden Rechnung zu tragen, die nicht mehr sachgerecht durch die bisherigen sechs Mietenstufen abgebildet werden. Kritisch sehen wir jedoch die Zuordnung der neuen Mietenstufe VII im Entwurf des Bundes-Innenministeriums, das für den Wohnungsbau zuständig ist. So würde in Hessen lediglich die Gemeinde Bad Soden im Main-Taunus-Kreis von dem höheren Zuschuss profitieren. Auch in den meisten anderen Bundesländern werden nur wenige Gemeinden der höheren Mietenstufe zugeordnet: In Schleswig- Holstein sind dies die drei Gemeinden Arensburg, Barsbüttel und Schenefeld bei Hamburg, in Baden-Württemberg lediglich die Stadt Tübingen aber plötzlich 33 Städte und Gemeinden in Bayern! In allen anderen nicht genannten Bundesländern erhält keine Gemeinde die neue Mietenstufe.“

Die Verteilung der Mietenstufen erfolge laut Gesetz aufgrund aktueller Daten der Wohngeldstatistik. Trotzdem sei die Einteilung nach Meinung der SPD nicht nachvollziehbar. „Dass München und das gesamte Umland von der höheren Mietenstufe profitieren und im Rhein-Main-Gebiet nicht einmal die Stadt Frankfurt, ist völlig unlogisch. Es hat den Anschein, dass der zuständige Bundeswohnungsbauminister Seehofer  in seinem eignen Bundesland besonders gut hingeschaut hat, in den anderen Bundesländern weniger gründlich. Hier ist der Beweis anzutreten, dass wirklich in allen Bundesländern dieselben Bewertungsmaßstäbe angewendet wurden“, so Barth.

Barth fordert daher die schwarzgrüne Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Überprüfung der Einstufungen und Verteilung der neuen Mietenstufe VII einzusetzen. „Wir haben in Hessen vor kurzem die Mietpreisbremse novelliert. Künftig werden 31 Städte und Gemeinden Hessens als angespannte Mietmärkte eingestuft, das sind 15 mehr als noch 2015. Insbesondere bei diesen Gemeinden ist zu prüfen, ob diese nicht der neuen Mietenstufe VII zuzuordnen sind.“

Die SPD habe dazu einen Antrag formuliert, der in der ersten Sitzung des Wirtschaftsausschusses nach den Ferien beraten wird.