Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Verfassung eingebracht, wonach das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen für junge Menschen ab 16 Jahren gelten soll.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte dazu im Plenum des Landtags:

„Wir wollen den jungen Menschen in Hessen das stärkste demokratische Grundrecht einräumen und deshalb sollen sie ab 16 Jahre bei Landtagswahlen in Hessen wählen können. Wer in einer Demokratie wählen kann, entscheidet mit, kann beeinflussen und gestalten. Deswegen ist so wichtig, dass junge Menschen am politischen Leben durch das aktive Wahlrecht teilnehmen können.

Die Anhörung im Hessischen Landtag hat eindeutig gezeigt, dass es überhaupt keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen ein Wahlalter mit 16 Jahren gibt. Fast alle der Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass auch junge Menschen mit 16 Jahren in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Die CDU lehnt aus ideologischen Gründen das Wahlalter mit 16 ab – und die Grünen interessiert das Thema offensichtlich nicht mehr. Die SPD-Fraktion hat auch einen Gesetzentwurf zur Kommunalwahl mit einem Wahlalter von 16 Jahren eingebracht, auch das wurde abgelehnt.

Wir müssen auch in Hessen endlich die demokratische Teilhabe ab 16 Jahre zulassen. Spätestens in der Regierungsverantwortung mit der SPD werden wir allen jungen Menschen mit 16 Jahren die Möglichkeit zur demokratischen Teilhabe bei Wahlen ab 16 Jahren ermöglichen. Allein dafür lohnt sich schon der Regierungswechsel bei der Hessischen Landtagswahl.“