An diesem Mittwoch wird der Deutsche Bundestag über weitreichende Änderung am Infektionsschutzgesetz entscheiden. Dabei geht es auch um die gesetzliche Verankerung von Corona-Schutzmaßnahmen. Kaweh Mansoori, Vorsitzender des SPD-Bezirks Hessen-Süd und stellvertretender Landesvorsitzender der hessischen SPD erklärt dazu:

„Ich finde diesen Schritt aus rechtsstaatlicher Sicht sehr wichtig. Was typischerweise Gegenstand von Corona Verordnungen sein kann, wird jetzt im Gesetz stehen. Viele der möglichen Maßnahmen sind hart. Aber das Gesetz sagt auch, dass die Maßnahmen gegen ihre sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen abzuwägen sind. Besonders grundrechtssensible Bereiche wie das Demonstrationsrecht und das Recht der Religionsausübung werden besonders geschützt. Künftig müssen Corona-Verordnungen der Länder begründet und befristet werden. Das wird es den Gerichten erleichtern, die Rechtmäßigkeit von Verordnungen zu prüfen und die Maßnahmen auch für die Bevölkerung transparenter machen. Denjenigen, der sein Handeln begründen muss, ermahnt es außerdem, zielgerichtet zu handeln. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, den Freizeitsport zu verbieten, wenn der gleichzeitig zur Stärkung der Widerstandskräfte beiträgt und der weiteren Ausbreitung des Virus mit Auflagen hinreichend vorgebeugt werden kann. Die ein oder andere Maßnahme, an deren Wirkungsweise es erhebliche Zweifel gibt, wird durch das Gesetz erschwert. Noch besser wäre natürlich gewesen, Lockdowns und Teil-Lockdowns aufgrund ihrer Wesentlichkeit gleich unter Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen. Das wollte die CDU nicht. Ich verstehe, dass der Hotelier- und Gastronomiebereich eine Entschädigungsregelung für Schließungen fordert. Diese Branchen brauchen Lösungen. Gegenüber den ursprünglichen Ideen gibt es jetzt alles in allem einen ausgewogenen Gesetzesentwurf.“