In seiner heutigen Plenardebatte hat sich der Hessische Landtag in Zweiter Lesung mit einem Gesetzentwurf der SPD zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen befasst. Dem vorausgegangen war im April eine umfangreiche öffentliche Anhörung, in deren Rahmen sowohl zahlreiche verfassungsrechtliche als auch gesellschafts- und demokratiepolitische Aspekte des Vorstoßes für eine verbesserte politische Teilhabe von Jugendlichen thematisiert wurden.

Hierzu äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der SPD im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, in der Debatte: „Es ist und bleibt so, dass sich die regierungstragenden Fraktionen mit Händen und Füßen gegen eine bedeutsame Ausweitung der politischen Teilnahmemöglichkeiten für Jugendliche ab 16 Jahren wehren. Die Anhörung hat mehr als deutlich gemacht, dass es hierbei nicht um rechtliche Vorbehalte geht – sondern lediglich um das Misstrauen von Schwarzgrün in die politische Einsichtsfähigkeit und das Interesse von jungen Menschen. Gerade vor dem Hintergrund, dass zahllose Jugendliche schon vor dem 16. Geburtstag – beispielsweise als Auszubildende – Steuern und Abgaben entrichten und sich vielfältig in ihren Kommunen politisch engagieren, ist das schlichtweg nicht nachzuvollziehen.“

Eine solche Skepsis sei durch nichts gerechtfertigt: „In der Anhörung wurde einmal mehr deutlich, dass es bei der Frage einer Herabsetzung des Wahlalters insgesamt um die Frage geht, welchen Blick man eigentlich auf junge Menschen hat. Die Ergebnisse aus der politikwissenschaftlichen Forschung untermauern nachdrücklich, dass politisches Interesse und Engagement bei 16- und 17-jährigen nicht weniger ausgeprägt sind als bei 18-jährigen. Nicht zuletzt aus diesem Grund sehen wir uns hier weiterhin auf dem richtigen Weg und streben mittelfristig auch die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren auf Landesebene an“, so Rudolph weiter.

Die Regierungsfraktionen seien einmal mehr aufgefordert, sich aus ihrer Blockadehaltung zu lösen: „Schwarzgrün lehnt diesen Vorschlag aus Borniertheit ab – die CDU zudem ganz offensichtlich, weil sie negative Auswirkungen für sich an den Wahlurnen befürchtet. Aber insbesondere die Grünen als Teil dieser Landesregierung müssen sich ernsthaft fragen, wie lange sie sich noch bewusst entgegen ihrem eigenen Parteiprogramm auf Bundesebene verhalten und die Nibelungentreue zur CDU aufrechterhalten wollen“, so Rudolph.