In der Debatte zur Zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Fehlbelegungsabgabe hat die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth, die grundsätzliche Zustimmung ihrer Fraktion zu der Abgabe erklärt. Die Gesetzesnovelle sei nach Meinung der Sozialdemokraten ein wichtiger Baustein einer funktionierenden Wohnungspolitik. Elke Barth erklärte dazu am Dienstag in Wiesbaden:

„Besserverdienende können dadurch in ihrem Wohnumfeld bleiben und eine an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepasste Miete bezahlen. Das führt auch zu einer gewünschten sozialen Durchmischung in den Quartieren. Überhaupt nicht verständlich ist jedoch die dem Gesetz zugrundeliegende Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein – diese ist viel zu niedrig und liegt gerade einmal knapp über dem Mindestlohn. In Städten wie Frankfurt bleibt damit kaum noch etwas zum Leben.“

Die SPD hatte deshalb in den Ausschussberatungen angeregt, entsprechend den Empfehlungen des Mieterbunds sowie des Verbands der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, die Fehlbelegungsabgabe erst bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen von 30% anstelle wie im Gesetz vorgesehen von 20% zu erheben. Dies entspreche viel eher der Lebenswirklichkeit vieler Mieterinnen und Mieter. Mit Einkommen weit unter 2.000 € finde man in Frankfurt und Umgebung keine Wohnung auf dem freien Markt. „Da die Koalition hier nicht zu Korrekturen bereit war, werden wir als SPD uns bei dem Gesetz trotz grundsätzlicher Zustimmung enthalten“, so Elke Barth.