Im Rechtsausschuss des Hessischen Landtages wurde heute zum dritten Mal in diesem Jahr der Korruptionsskandal um den ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander B. thematisiert. Mit jeder neuen Ermittlungserkenntnis in den letzten Monaten mehren sich auch die Fragen an die Justizministerin.

Themen der heutigen Sitzung waren die zu Tage getretenen neuen Ermittlungserkenntnisse, wonach ein dritter Staatsanwalt, der seit Beginn der Woche vom Dienst freigestellt ist, an der Vergabe von überteuerten und unnötigen Gutachten gegen Schmiergeld beteiligt gewesen zu sein scheint sowie ein Bericht aus dem Rechnungshof. Insgesamt gebe es mittlerweile 7 Beschuldigte. Damit scheine ein kriminelles System des Alexander B. immer wahrscheinlicher, in welches womöglich noch mehr Personen involviert sein könnten, was das Justizministerium bislang bestritten habe.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer erklärte in Wiesbaden: „Es handelt sich hier um den größten Justizskandal in diesem Bundesland seit Ende des zweiten Weltkriegs. Die Korruptionsaffäre weitet sich, wie zu Beginn vermutet, immer weiter aus. Wir sprechen hier von massiven Schäden für die Steuerzahlenden, insgesamt sollen sich die Zahlungen an die beiden Gutachtenfirmen möglicherweise auf eine Höhe im Millionenbereich belaufen. In diesem Fall haben, so schlimm es ist, sämtliche Kontrollmechanismen versagt und dies heißt es aufzuklären, damit sich ein solcher Skandal in Zukunft nicht wiederholen wird. Fraglich ist, inwieweit die Justizministerin hier ihrer Pflicht der Dienst- und Fachaufsicht nachgekommen ist.

Frau Kühne-Hörmann versteckt sich hinter Floskeln, schweigt lieber und schiebt jede Verantwortung von sich. Die Justizministerin hätte bereits in 2020 den Ermittlungsbehörden eine massive personelle und strukturelle Unterstützung zuteilen müssen, um die Aufarbeitung voranzutreiben. Dies ist kaum bis gar nicht geschehen. Wenn Frau Kühne-Hörmann an diesem Punkt von Unabhängigkeit der Ermittlungsbehörden spricht, versucht sie nur von ihrem Versagen abzulenken. Der Fünf-Punkte-Plan an Maßnahmen, den sie zu Beginn in 2020 aufgestellt hat, ist schön und gut, steuert jedoch zur Aufarbeitung der kriminellen Machenschaften des B. und der entstandenen Schäden nichts bei.

Spannend wird sein, was der abschließende Bericht des hessischen Rechnungshofs beinhalten wird, der diesen Komplex derzeit dahingehend prüft, wie dieser Fall entstehen konnte und wie solche Fälle zukünftig möglichst verhindert werden können.“

Mittlerweile reihe sich bei der Justizministerin Skandal an Skandal. So sei neben der schleichenden Aufarbeitung des Korruptionsskandals das eJustice-Programm komplett aus dem Ruder gelaufen. Dabei hätten sich die Kosten sowie Zeitplanung nahezu verdoppelt. Ebenso würden Gerichte und Staatsanwaltschaften, die unter immenser Überlastung litten, größtenteils allein gelassen.