Der Rechtsausschuss im Hessischen Landtag hat sich heute in einer Sondersitzung mit der Korruptionsaffäre um Oberstaatsanwalt Alexander B. beschäftigt, in der die SPD-Fraktion aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht hat.
Gegen den früheren Leiter der Zentralstelle für Medizinstraftaten und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Alexander B. wird seit anderthalb Jahren wegen des Verdachts der Korruption ermittelt, die Vorwürfe beziehen sich auf die erwerbsfähige Untreue im Amt sowie der Steuerhinterziehung. Mittlerweile wurde gegen B. erneut ein Haftbefehl erwirkt. Bereits 2020 war B. aufgrund von Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft, diesmal wird Fluchtgefahr als Haftgrund angegeben.
Berichtet wird, dass Alexander B. seit 2005 an einem Unternehmen beteiligt war, welches sich auf Kosten der hessischen Justiz bereichert hat. Überdies sei das Verfassen von erheblichen Teilen von Anklageschriften an diese Firma ausgelagert worden. Laut Beantwortung im Rechtsausschuss sollen diese Tätigkeiten niemandem aufgefallen sein, da B. diese mit hoher krimineller Energie verschleiert hätte.
Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass die Geschäftsbeziehungen von B. zu diesem Unternehmen in den gesamten 14 Jahren niemandem in der Justiz aufgefallen sind.“ Immer noch stehe zur Frage, ob ein „System B.“ annehmbar sei.
Mittlerweile werde von Bestechlichkeit in 101 Fällen gesprochen, aber es sei noch nicht klar, wie hoch der finanzielle Gesamtschaden liege. Vor dem Hintergrund des jahrelangen Betrugs und kriminellen Vorgehens sei jedoch mit einem beträchtlichen Schaden zu rechnen. Bisher sei bei den B. zur Last gelegten, nicht verjährten Fällen von einem Schaden von 550.000 Euro auszugehen.
„Die Staatsanwaltschaft muss mit ausreichenden personellen Ressourcen ausgestattet werden, um zügig zu einer Anklagerhebung zu kommen“, so Kummer.