Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung die Normenkontrollanträge der Landtagsfraktionen von SPD und Freien Demokraten zum so genannten „Corona-Sondervermögen“ der schwarzgrünen Landesregierung behandelt.

Nach der Verhandlung sagte die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser:

„Die heutige Sitzung des Staatsgerichtshofs hat uns in unserer Auffassung bestätigt, dass der schwarzgrüne Schattenhaushalt in seiner Ausgestaltung und in seinem Zustandekommen verfassungsrechtlich zweifelhaft war und ist. Vor allem aber ist er unnötig – alles, was die Landesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise unternehmen möchte, ließe sich auch im ordentlichen Haushalt bzw. in einem Nachtragshaushalt abbilden. Breiten Raum nahm die Frage des so genannten ‚Veranlassungszusammenhangs‘ ein, also der Umstand, dass sich bei einer Reihe von Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen bezahlt werden sollen, kein unmittelbarer Zusammenhang zur Bewältigung der Corona-Krise erkennen lässt. Problematisiert hat der Staatsgerichtshof auch, dass mit dem Schattenhaushalt bis 2023 Milliardenausgaben veranlasst werden können, ohne dass die Verwendung der Mittel vom Plenum des Landtags diskutiert und genehmigt werden. Die Landesanwältin hat in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass der schwarzgrüne Schattenhaushalt aus ihrer Sicht das Budgetrecht des Landtags verletzt. Alle Argumente, die der Finanzminister und sein Verfahrensbevollmächtigter zur Verteidigung des Schattenhaushalts vorgebracht haben, waren auffällig schwach.“