In der vergangenen Sitzung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags hat die Regierungskoalition aus CDU und Grünen einen Antrag der SPD auf Änderung des Grundsteuergesetzes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei der Nutzung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen abgelehnt. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagfraktion, Marius Weiß, warf der Regierungskoalition vor, dadurch die steuerliche Entlastung für Landwirtinnen und Landwirte beziehungsweise Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und die Sicherstellung des weiteren Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf entsprechenden Flächen zu blockieren.

Weiß sagte dazu am Freitag in Wiesbaden:

„Bisher hat nur das Bundesland Bayern im Dezember 2022 sein Grundsteuergesetz entsprechend geändert und die geringere Grundsteuer A für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt. Die Argumentation, dass die Landesregierung in der bayerischen Variante verfassungsrechtliche Bedenken sieht, überzeugt uns nicht. Hätte man die steuerliche Entlastung gewollt, dann hätte man einen Weg gefunden. Die Wahrheit lautet: CDU und Grüne wollen diese steuerliche Entlastung für die Landwirtinnen und Landwirte und Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Hessen nicht.“