Vor dem Hintergrund der Aufhebung der Haftbefehle gegen fünf Angeklagte hat die SPD-Fraktion des Hessischen Landtags einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Gerald Kummer, sagte dazu heute in Wiesbaden:
„Hinsichtlich der Aufhebung der Haftbefehle gegen fünf mutmaßliche Drogenschmuggler stellt sich für die hessischen Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie es so weit kommen konnte und wie in Zukunft solche Vorfälle verhindert werden können. Die Landesregierung aus CDU und Grünen ist in der Pflicht für Aufklärung zu sorgen und Prävention zu leisten.“
Noch im Januar 2022 bezeichnete der heutige CDU-Justizminister Roman Poseck und damalige Präsident des Oberlandesgerichts die Aufhebung von Haftbefehlen als „Bankrotterklärung des Rechtsstaats“.
Kummer: „Nun ist es erneut zur Freilassung von mutmaßlichen Verbrechern gekommen. Es deutet vieles darauf hin, dass die Aufhebungen aus der immer noch andauernden Überlastung der Justiz resultieren.“ Erst im vergangen Jahr seien in Hessen 13 Verdächtige wegen überlanger Verfahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Damit liege Hessen im Bundesdurchschnitt der vorzeitigen Haftentlassungen vorne.
„Es ist die alleinige Aufgabe der Hessischen Landesregierung die Justiz so auszustatten, dass sie arbeitsfähig ist. Gerade für das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden Rechtsstaat ist dies unabdingbar. Bisher erfüllt die Landesregierung diese Aufgabe nur mangelhaft. Der hessische Justizminister kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir benötigen Lösungen und eine langfriste Personalstrategie, um den dringend notwendigen Personalbedarf nachhaltig berechnen und sachgerecht decken zu können. Mit einem Doppelhaushalt alleine lässt sich das Problem nicht lösen“, so Kummer.