Im März 2018 hatte das Frankfurter Landesgericht das Gesetz zur Mietpreisbremse in Hessen wegen fehlender ordnungsgemäßer Begründung für nicht rechtmäßig erklärt. Seitdem war die damalige grüne Wohnungsbauministerin Priska Hinz am Schleudern.
Im September 2018 dann die Ankündigung der Ministerin, man wolle die Mietpreisbremse noch dieses Jahr vorzeitig verlängern. Passiert war daraufhin dann allerdings mal wieder nichts.
Es sei gut, dass jetzt endlich ein Entwurf in die Anhörung geht, so Elke Barth, wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, denn im Juli 2019 laufe die auf fünf Jahre begrenzte Mietpreisbremse für Wiedervermietungen ohnehin aus. „Dass nunmehr vermutlich 28 und nicht mehr 16 Städte und Gemeinden in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse gelangen ist, zeigt eindrücklich, dass immer mehr Kommunen mit ihren Mietniveaus durch steigende Mieten in prekäre Situationen geraten. Die Ausweitung auf zwölf weitere Kommunen ist ein Alarmsignal denn dies bedeutet, dass die Definition der angespannten Wohnungsmärkte nun noch auf wesentlich mehr Kommunen zutrifft als vor 4 Jahren. Es ist geradezu zynisch diese Ausdehnung der Mietpreisbremse nun noch als Erfolg zu feiern. Daran sei maßgeblich auch die Hessische Landesregierung schuld, die nichts dazu beigetragen habe die Situation auf dem Hessischen Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, sagte Barth.
Einig sei sich die SPD mit dem neuen Wohnungsbauminister, dass die Mietenbegrenzungsverordnung neben anderen Maßnahmen ein wirksames Instrument sei um den Mietenanstieg zu begrenzen, was durch das DIW jetzt auch bewiesen sei. Daher begrüße die Hessische SPD auch die Initiative von Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) die Mietpreisbremse durch die Offenlegungspflicht der Mieten und eine frühere Rückzahlungspflicht bei Verstößen zu verschärfen.