Der Hessische Landtag hat heute den Dringlichen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und die Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie in erster Lesung beraten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte in der Plenardebatte: „Den Tarifabschluss für die Bediensteten des Landes auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, ist richtig – aber kein Anlass, sich so laut selbst zu loben, wie es die schwarzgrüne Koalition heute tut. Denn die Landesregierung erfüllt lediglich ein Versprechen, das sie in den Tarifverhandlungen abgegeben hat. Allerdings setzt sich die Regierungskoalition nun zum widerholten Male über grundlegende parlamentarische Gepflogenheiten hinweg, indem sie ohne Not versucht, dieses für die Beamtinnen und Beamten wichtige Gesetzesvorhaben im Eilverfahren durch den Landtag zu pauken. Verantwortungsvolle parlamentarische Beteiligung sieht anders aus.“
Die Frage der im Gesetzentwurf vorgesehenen Corona-Sonderzahlungen, bei denen aufgrund auslaufender Bundesregelungen schnell reagiert werden muss, hätte von den übrigen Beratungen zum Gesetzentwurf entkoppelt werden können: „Es gibt keinen sachlichen Grund, das komplexe Gesetzespaket im Galopp durch das Parlament zu jagen, ohne dem Landtag die notwendige Zeit für gründliche Beratungen einzuräumen. Das ist einfach ein schlechter parlamentarischer Stil“, so Rudolph.