In einer gemeinsamen Sitzung haben der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss sowie der Innenausschuss Expertinnen und Experten zu einem Hessischen Antidiskriminierungsgesetz angehört.
Hierzu der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Turgut Yüksel: „Wie die Anhörung gezeigt hat, wünschen sich die Mehrheit der Verbände, Organisationen und Expertinnen und Experten auch aus dem juristischen Bereich neue Akzente in der Antidiskriminierungspolitik. Als SPD-Fraktion fordern wir auch weiterhin ein eigenes Hessisches Antidiskriminierungsgesetz. Bedauerlicherweise verweigert die schwarzgrüne Landesregierung gegen den Rat der Expertinnen und Experten bis heute einen eigenen Entwurf.“
Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung mit einem Landes-Antidiskriminierungsgesetz müsse mehrere Elemente enthalten: Eine Ombudsstelle, die Betroffene berate, in Streitfällen vermittele sowie von allen involvierten Behörden Auskunft zu den gemachten Vorwürfen geliefert bekäme. Die Klagefrist für Betroffene von Diskriminierung müsse auf ein Jahr verlängert werden. Ein Verbandsklagerecht diene dazu, dass Betroffene nicht selbst klagen müssten, sondern Verbände Klagen für sie übernehmen dürften.
Integrationspolitiker Yüksel betonte, was die Mehrheit der Stellungnahmen in der Anhörung ergab: „Ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz kann jene Lücken, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, der Polizei oder in der Schule schließen, die das Antidiskriminierungsgesetz des Bundes nicht erfasst. Leider verweigert die schwarzgrüne Landesregierung hier seit Jahren eigene Akzente und verweist auf angeblichen Abstimmungsbedarf. Unter der Uneinigkeit der Regierungskoalition leiden aber letztlich jene, die sich etwa in der Schule ausgegrenzt und diskriminiert fühlen. Schwarzgrün verweigert hier Schutzsuchenden seit Jahren die Unterstützung.“