Innerhalb eines Monats haben der Staatsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen der Landesregierung durch zwei unabhängige Urteile bescheinigt, verfassungswidrig gehandelt zu haben: sowohl das Corona-Sondervermögen, als auch die Beamtenbesoldung entsprechen nicht den Vorgaben der hessischen Verfassung.
„Die Hessische Verfassung bildet aber die Grundlage für die staatliche Ordnung unseres Landes, unserer Demokratie und des Parlamentarismus in Hessen“, betonte die SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Löber in einer Aktuellen Stunde des hessischen Landtages und forderte Konsequenzen von der Landesregierung. „Unsere neue Bundesinnenministerin hat Ihnen in ihrer Rede zum Sondervermögen damals schon eindeutig mitgeteilt, was für einen Demokraten nach einem Verfassungsbruch unausweichlich gewesen wäre, um unserer Demokratie nicht noch mehr zu schaden“, wandte sich Löber an Ministerpräsident Volker Bouffier.
„Fehler werden gemacht, aber nicht die eigentlichen Fehler sind der Skandal, sondern der Umgang mit ihnen davor und vor allem danach.“ Die Landesregierung habe nicht nur auf die Warnungen und Vorschläge der Opposition mit Arroganz und Überheblichkeit geantwortet, sie habe auch nicht auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das die Beamtenbesoldung in anderen Bundesländern für nicht verfassungskonform erklärte. Spätestens dann habe eine Überprüfung in Hessen erfolgen müssen.
„Es macht mich unheimlich wütend, wenn nicht gar traurig, dass erst Gerichte darüber entscheiden müssen, ob die Hessische Landesregierung unsere Verfassung einhält. Ziehen Sie endlich Konsequenzen. Für den Parlamentarismus, die Demokratie, die Verfassung und die Menschen in unserem Land“, so Löber.