Der Hessische Landtag hat heute über den Gesetzentwurf der schwarzgrünen Regierungsfraktionen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der hessischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten beraten. Neben der von Seiten der Landesregierung im Vorfeld versprochenen Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst geht es hierbei zudem um die Gewährung einer Sonderzulage im Kontext der Corona-Pandemie.

Der innenpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph: „Die Umsetzung und Anwendung der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auch auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist eine langjährige und wiederkehrende Forderung der SPD. Nach Jahren von Nullrunden und Besoldungsanpassungen unterhalb des Inflationsausgleichs rühmt sich diese Landesregierung hier aber zu Unrecht ihres Handelns. Vielmehr wird die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in Hessen seit Jahren nicht ausreichend gewürdigt und wertgeschätzt.“

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe dies in seinem kürzlich ergangenen Urteil zur Beamtenbesoldung eindrücklich festgestellt und der Landesregierung einmal mehr verfassungswidriges Handeln attestiert. „Wir fordern, dass die Landesregierung und insbesondere der Innenminister auch hier zeitnah handelt und erklärt, welche Auswirkungen und Konsequenzen sich aus der rechtswidrigen Besoldungspraxis der vergangenen Jahre ergeben. Neben der Anpassung der Besoldung für die hessischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist dies zwingend geboten. Nicht zuletzt, um den öffentlichen Dienst als zukunftsträchtigen Arbeitgeber attraktiv zu halten“, so Rudolph.