Maßvolle Anhebung der Ausstattung der Abgeordneten und Höhe der Grundentschädigung
In der Plenardebatte zur Änderung der Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die angestrebten Änderungen als maßvoll bezeichnet.
Rudolph sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Mit dem gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und FDP, soll der Hessische Landtag die Höhe der Grundentschädigung der Abgeordneten beschließen. Sie soll sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres nach der Entwicklung des sogenannten Nominalindexes erhöhen. Dieser Index setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen und spiegelt die allgemeine Einkommensentwicklung wieder. Die Erhöhung der Kostenpauschale, die im Übrigen auch seit vielen Jahren erstmals stärker erhöht wird, resultiert unter anderem aus stark gestiegenen Mietkosten bei der Anmietung von Büroräumen. Schließlich soll der Höchstbetrag für die Beschäftigung von Mitarbeitern für Abgeordnete nach über zwanzig Jahren erstmals nennenswert erhöht werden. Auch der Unterstützungsbedarf für die Abgeordneten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und soll entsprechend berücksichtigt werden.“