Der Hessische Landtag hat heute in Dritte Lesung den Entwurf der SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen für die Beamten des Landes beraten.
In der Plenardebatte sagte die SPD-Abgeordnete Karin Hartmann:
„In Hessen gilt, dass Beamtinnen und Beamte in Teilzeit mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Wenn aber der Entscheidung, in Teilzeit zu arbeiten, zugrunde liegt dass der betreffende Beamte oder die betreffende Beamtin einen Familienangehörigen pflegen möchte oder muss, stellt diese Mindestarbeitszeit oftmals ein Problem dar. Denn die häusliche Pflegearbeit lässt in vielen Fällen 15 Dienststunden im Büro nicht zu.
Deswegen ringen wir mit der schwarzgrünen Landesregierung und der sie tragenden Koalition aus CDU und Grünen seit Monaten darum, Beamtinnen und Beamten, die sich entschieden haben, ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu versorgen, flexiblere Möglichkeiten für die Gestaltung der Teilzeitarbeit einzuräumen – so, wie das andere Bundesländer tun, beispielsweise Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Um einen Kompromiss im Sinne der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, haben wir angeboten, unseren Gesetzentwurf so abzuändern, dass zwar die 15 Mindestwochenstunden, von denen Schwarzgrün partout nicht abrücken möchte, erhalten bleiben, dass dann aber wenigstens die Hälfte der Arbeitszeit über mobiles Arbeiten erbracht werden kann. Aber auch das lehnt die Regierungskoalition ab.
CDU und Grüne argumentieren, es gebe ja durchaus Dienststellen – beispielsweise die Landesministerien – in denen ohne gesetzliche Regelung individuelle Regelungen für die Arbeitszeitflexibilisierung und für das mobile Arbeiten gewährt würden.
Aber: Ob die Beamtinnen und Beamten in die Lage versetzt werden, häusliche Pflegearbeit und Beruf zu vereinbaren, darf keine Gnadenentscheidung des Dienstherrn sein. Anders als Schwarzgrün wollen wir keine Politik nach Gutsherrenart, wir wollen nicht, dass die Beamtinnen und Beamten in einer existenziellen Frage zu Bittstellern werden müssen. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, die klar regelt, dass die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit so zu reduzieren und zu flexibilisieren, dass ihnen die Pflege eines Familienmitglieds ermöglicht wird, sofern dem keine nachvollziehbar begründeten dienstlichen Belange entgegenstehen.
Unser Gesetzentwurf wird nicht dazu führen, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes in großer Zahl Teilzeit beantragen – denn in den Fällen, um die es hier geht, stehen hinter dem Wunsch nach Teilzeit immer belastende Erkrankungen von Familienangehörigen, die einen geliebten Menschen pflegebedürftig machen, oder mangelnde Betreuungsangebote für Kinder. Wir reden von einer kleinen Zahl an Beamtinnen und Beamten des Landes, denen wir mit unserem Gesetzentwurf große Sorgen erleichtern könnten. Dass die schwarzgrüne Landesregierung hierzu nicht bereit ist, stellt einen politischen Offenbarungseid dar.“